Bei der Vertragsgestaltung im Rahmen der Entwicklung und Überlassung von Software
gibt es eine Reihe von Besonderheiten zu beachten.
Handelt es sich um Individual- oder Standardsoftware? Soll nur eine einfach Lizenz
oder ausschließliche Vermarktungsrechte übertragen werden?
Was sollte ins Pflichten- bzw. Lastenheft?
Wie sollte ich Change-Requests formulieren?
Wir beraten Sie gern, was für Sie die jeweils vorteilhafteste Regelung ist.
In diesem Zusammenhang erstellen wir selbstverständlich für Sie auch umfassende Verträge,
die auch massengeschäftstauglich sind.