Umweltrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte des Schutzes der Erhaltung der natürlichen Umwelt
und der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme.
Ein geplantes einheitliches Umweltgesetzbuch ist seit Jahrzehnten aus dem Planungsstatus nicht herausgekommen.
Daher wird bis heute auf eine Vielzahl von verschiedenen Gesetzen zurückgegriffen, die
jeweils Teilbereiche erfassen (u.a. das Naturschutz-, Immissionsschutz-, Wasserhaushalts-, Abfall- und
Chemikaliengesetz).
Seit 2005 sind die Rechtssetzungen zum EU-System handelbarer Treibhausgasemissionsrechte hinzugekommen,
die ein Beispiel dafür sind wie Rechtssetzungen immer stärker von der nationalen auf die europäische
Ebene verlagert werden.
Hier arbeiten wir mit der UmweltManagementBeratung Hacker GmbH (UMB) und dem Bundesverband Emmissionhandel und Klimaschutz
e.V. (bvek) zusammen.